EU Berufskraftfahrer

Grundqualifikation

Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken darf mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E sowie der Klassen C oder CE erforderlich ist, nur durchführen, wer eine Grundqualifikation besitzt.

Erwerb der Grundqualifikation (18 Jahre)
Die Grundqualifikation wird erworben durch

1. Erfolgreicher Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK oder

2. Abschluss einer Berufsausbildung als „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“.

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (21 Jahre)
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (Fahrschule Basler), sowie einer theoretischen Prüfung bei der IHK.

Besitzstand
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse besitzt, die vor dem 10.10.2009 erteilt worden ist, verfügt bereits über eine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung in den nächsten 5 Jahren ist dennoch vorgeschrieben.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKfQG

Das neue BKfQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/innen von LKW und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen (Schlüsselzahl 95).

Ziel der Bestimmung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und durch eine wirtschaftliche Fahrweise den Kraftstoffverbrauch zu senken.
Damit werden sowohl die Umweltbelastung als auch die Betriebskosten verringert.

Diese Qualifikation kann aufgeteilt werden, um mögliche Ausfallzeiten zu verhindern.
– z.B. pro Jahr eine Schulung von 7 Stunden a´ 60 Minuten

 

Die Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen bzw. Module auf:

Modul 1: Eco-Fahren

Modul 2: Kontrollgeräte und Sozialvorschriften

Modul 3: Sicherheit im Fokus

Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt

Modul 5: Ladungssicherung optimieren