Aufbauseminare

FÜHRERSCHEIN AUF PROBE (ASF)

Für Fahranfänger, die innerhalb ihrer Probezeit auffallen, sind besondere Aufbauseminare (ASF) vorgesehen.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgefordert (=keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein „ASF-Seminar“ zu besuchen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt.

Je nach der Schwerwiegenheit des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein „ASF-Seminar“ angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie die Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt unter: www.kba.de (Punktekatalog).

Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.

Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)

In vier Sitzungen und bei einer Fahrprobe sollen Fehler und Schwächen der Teilnehmer erkannt und ausgeglichen werden. Im Mittelpunkt stehen Gruppengespräche und Gruppenarbeit. Dabei werden die Zuwiderhandlungen, die zur Seminarteilnahme geführt haben, erörtert sowie problematische Verkehrssituationen und Verhaltensweisen analysiert. Ziel ist ein individuelles Konzept für ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten zu entwickeln. Dabei soll die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

FAHREIGNUNGSREGISTER

Im Fahreignungsregister werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingetragen. Das Ziel des sogenannten Punktesystems ist es, das regelkonforme Verhalten im Straßenverkehr zu fördern.

Wie viele Punkte bekomme ich ?

1 Punkt :

  • schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Tilgung nach 2,5 Jahren

2 Punkte :

  • Straftaten mit Fahrverbot oder schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Tilgung nach 5 Jahren

3 Punkte :

  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Tilgung nach 10 Jahre

 

Fahreignungsseminar ( FES )

Bei zu vielen Punkten (ab Ermahnung) weist mich die Behörde darauf hin,  das ich ein freiwilliges Fahreignungsseminar besuchen kann. Dort habe ich die Möglichkeit bis zu einem Punktestand von 5 Punkten einen Punkt abzubauen!
Dies ist allerdings nur einmal in 5 Jahren möglich.